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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Emifree GmbH Produktion von Filteranlagen Pestalozzistraße 13, 12557 Berlin, Deutschland

Telefon: +49 3076283520 | E-Mail: info@emifree.com

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§ 1 Geltungsbereich & B2B-Exklusivität

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Geschäftsbeziehungen, Lieferungen und Angebote zwischen der Emifree GmbH (im Folgenden „Verkäufer“) und dem Kunden in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

(2) Der Katalog und der Internetauftritt des Verkäufers richten sich ausschließlich an gewerbliche Unternehmen, Händler und Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, § 1 Abs. 2 HGB und § 15 II EStG. Kaufverträge mit privaten Verbrauchern (§ 13 BGB) sind ausdrücklich ausgeschlossen. Mit der Abgabe einer Bestellung versichert der Kunde, dass er als gewerbliches Unternehmen handelt.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Die Darstellung der Produkte auf der Website stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar, sondern lediglich einen unverbindlichen Online-Katalog.

(2) Mit der Übermittlung einer Bestellanfrage über die Website gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot im Sinne von § 145 BGB ab.

(3) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer eine ausdrückliche schriftliche Auftragsbestätigung/Annahme per E-Mail (oder auf Wunsch per Post) versendet. Der Kunde verzichtet auf das Recht auf formellen Erhalt einer Annahmeerklärung gemäß § 151 Satz 1 BGB.

(4) Bei Vorauszahlung (Vorkasse) kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung oder mit dem erfolgreichen Abschluss der Transaktion durch den Kunden zustande. Wird die Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Absendung der Aufforderung geleistet, ist der Verkäufer nicht mehr an die Transaktionsaufforderung gebunden.

(5) Weicht die veröffentlichte Warenbeschreibung von der Anfrage des Kunden ab, wird der Kunde auf mögliche Abweichungen hingewiesen und ein entsprechendes Gegenangebot unterbreitet.

§ 3 Lieferung, Versandkosten, Gefahrenübergang und Prüfpflichten

(1) Lieferfristen gelten nur als annähernd. Auch wenn ein kalendarischer Liefertermin angegeben wird, handelt es sich dabei nicht um ein Fixhandelsgeschäft gemäß § 376 Abs. 1 HGB, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

(2) Werden nach Vertragsabschluss Frachtkosten, Abgaben, Zölle, Steuern oder Gebühren eingeführt oder erhöht, ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis entsprechend anzupassen. Es gelten die am Tag der tatsächlichen Lieferung gültigen Preise.

(3) Der Käufer hat sichtbare Schäden oder Fehlmengen unverzüglich nach Eintreffen auf dem Lieferschein zu vermerken und sich vom Frachtführer eine schriftliche Bestätigung einholen zu lassen. Nicht bestätigte Schäden oder Fehlmengen werden vom Verkäufer oder den Versicherern nicht anerkannt.

(4) Der Kunde hat dem Verkäufer offensichtliche Mängel unverzüglich nach Erhalt der Ware am Bestimmungsort und versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung unter Angabe einer detaillierten Beschreibung schriftlich mitzuteilen. Alle sonstigen Mängelrügen müssen innerhalb von höchstens 10 Tagen nach Erhalt per Einschreiben versandt werden.

§ 4 Gewährleistung und Mängelabwicklung

(1) Bei berechtigten und fristgerechten Mängelrügen hat der Verkäufer nach seiner Wahl den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel innerhalb von 4 Wochen) zu beheben, eine mangelfreie Ersatzware zu liefern oder einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren.

(2) Kommt der Verkäufer diesen Verpflichtungen nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist nach, kann der Kunde eine Preisminderung verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder die Reparatur selbst oder durch Dritte auf Kosten des Verkäufers vornehmen lassen.

(3) Handelt es sich bei dem Geschäftsvorfall um einen gewerblichen Kauf für beide Parteien, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377 HGB. Handelt es sich bei dem Vertragsgegenstand um gebrauchte Maschinen oder Waren, ist jegliche Gewährleistung für Sachmängel streng ausgeschlossen.

(4) Es wird keine Gewährleistung oder Haftung für Sachmängel übernommen, die auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte, normale Abnutzung oder fahrlässige Behandlung zurückzuführen sind.

(5) Die Rücksendung mangelfreier Waren ist grundsätzlich ausgeschlossen und bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Rücksendungen sind streng auf 8 Werktage nach Lieferung beschränkt; ältere Sendungen werden auf Kosten des Kunden an diesen zurückgesandt.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller aus der laufenden Geschäftsbeziehung resultierenden Forderungen, einschließlich künftiger oder bedingter Forderungen, Eigentum des Verkäufers.

(2) Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs weiterzuverkaufen oder zu verarbeiten. Der Käufer tritt hiermit alle Forderungen bis zur Höhe des Rechnungswerts, die aus dem Weiterverkauf der Waren an Dritte entstehen, an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.

(3) Der Käufer bleibt neben dem Verkäufer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Verkäufer kann diese Einziehungsermächtigung widerrufen, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät oder seine Kreditwürdigkeit wesentlich gemindert ist.

(4) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Käufer den Eigentumsanteil des Verkäufers anzugeben und den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer trägt alle Interventionskosten.

§ 6 Haftungsbeschränkung und Verjährung

(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für schuldhafte Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässigen Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Verkäufers auf den typischen, vernünftigerweise vorhersehbaren vertraglichen Schaden begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige wirtschaftliche Folgeschäden des Kunden ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

(3) Jede weitere Haftung des Verkäufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

(4) Alle Ansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjähren 12 Monate nach Lieferung oder formeller Abnahme der Ware. Dies gilt nicht für zwingende gesetzliche Verjährungsfristen oder Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

§ 7 Geheimhaltung

Der Kunde ist verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung offengelegten Informationen, Know-how und Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und darf Zeichnungen, Unterlagen oder sonstige Materialien ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Emifree GmbH nicht an Dritte weitergeben.

§ 8 Datenschutzhinweis

Informationen zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sind nicht Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unterliegen ausschließlich und gesondert der vom Verkäufer bereitgestellten Datenschutzerklärung.

§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel

(1) Das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Kunden unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der eingetragene Firmensitz des Verkäufers in Berlin, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtlicher Sondervermögen ist. Dem Verkäufer bleibt es jedoch unbenommen, Klage am Hauptgeschäftssitz des Kunden zu erheben.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.